"Objektschutz ist eine Kernaufgabe des privaten Sicherheitsdienstes."
Der Objektschutz ist eine freiwillige und private Einrichtung eines Unternehmens.
Unabhängig davon, ob seine Aufgabe von eigenen Mitarbeitern des Unternehmens oder vom Bewachungspersonal einer Sicherheitsfirma ausgeführt werden, darf der Objektschutz weder Polizeirechte noch andere hoheitlichen Befugnisse ausüben.
Dem Objektschutz stehen jedoch die gleichen Rechte zu, die jede Privatperson ausüben darf, die „Jedermannsrechte“. Ihm können weiterführende Befugnisse übertragen werden. Dies erfolgt in der Regel durch Arbeitsverträge, Arbeitsordnungen, Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen.
In diesem Kurs lernen Sie die Grundzüge des Objektschutzes, Aufgabengebiete, Durchführung von Kontrollen, Umgang mit Sonderzutrittsrechten und Umgang mit "Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)" kennen.
Inhalte:
- Einführung
- Grundlagen der betrieblichen Sicherheit
- Aufgaben des Objektschutz
- Kontrollen
- Tordienst
- USBV
- Wach- und Streifendienst
Lernen Sie einfach und bequem Online von zu Hause aus. Das Modul enthält wichtigen Informationen und die dazugehörigen Handouts.